Die gesetzlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 — zuverlässig organisiert für Betriebe im gesamten Allgäu — u.a. in Kempten, Memmingen, Kaufbeuren und Dietmannsried.
Jeder Betrieb in Deutschland ist verpflichtet, sich sicherheitstechnisch betreuen zu lassen — durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt. Die DGUV Vorschrift 2 regelt dabei genau, wie viele Einsatzstunden pro Jahr je nach Betriebsgröße und Gefährdungspotenzial notwendig sind.
Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehme ich diese Betreuung für Ihren Betrieb — abgestimmt auf die tatsächliche Regelbetreuung oder auf ein bedarfsorientiertes Betreuungsmodell für kleinere Betriebe. Sie erhalten eine feste Ansprechperson, die Ihren Betrieb kennt und langfristig begleitet.
Ermittlung der jährlichen Einsatzzeit anhand von Betriebsart und Beschäftigtenzahl sowie deren regelmäßige Erbringung vor Ort und im Austausch mit Ihrer Geschäftsführung.
Für Betriebe bis 50 Beschäftigte alternative Betreuungsform mit Grundbetreuung und anlassbezogenen Einsätzen — praxisnah und wirtschaftlich.
Abstimmung der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung, damit beide Bausteine ineinandergreifen.
Teilnahme an den vierteljährlichen ASA-Sitzungen und Einbringung fachlicher Empfehlungen zu aktuellen Arbeitsschutzthemen.
Lückenlose Nachweisführung über erbrachte Betreuungsstunden und Inhalte — griffbereit für Behörden, Berufsgenossenschaft oder Audits.
Kostenlose Erstberatung — wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.