01 — Arbeitssicherheit

Sicherheitstechnische Betreuung

Die gesetzlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 — zuverlässig organisiert für Betriebe im gesamten Allgäu — u.a. in Kempten, Memmingen, Kaufbeuren und Dietmannsried.

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Im Überblick

Was die sicherheitstechnische Betreuung umfasst

Jeder Betrieb in Deutschland ist verpflichtet, sich sicherheitstechnisch betreuen zu lassen — durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt. Die DGUV Vorschrift 2 regelt dabei genau, wie viele Einsatzstunden pro Jahr je nach Betriebsgröße und Gefährdungspotenzial notwendig sind.

Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehme ich diese Betreuung für Ihren Betrieb — abgestimmt auf die tatsächliche Regelbetreuung oder auf ein bedarfsorientiertes Betreuungsmodell für kleinere Betriebe. Sie erhalten eine feste Ansprechperson, die Ihren Betrieb kennt und langfristig begleitet.

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Regelbetreuung nach Anlage 2 DGUV V2

Ermittlung der jährlichen Einsatzzeit anhand von Betriebsart und Beschäftigtenzahl sowie deren regelmäßige Erbringung vor Ort und im Austausch mit Ihrer Geschäftsführung.

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Bedarfsorientierte Betreuung für Kleinbetriebe

Für Betriebe bis 50 Beschäftigte alternative Betreuungsform mit Grundbetreuung und anlassbezogenen Einsätzen — praxisnah und wirtschaftlich.

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Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt

Abstimmung der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung, damit beide Bausteine ineinandergreifen.

04

Mitwirkung im Arbeitsschutzausschuss (ASA)

Teilnahme an den vierteljährlichen ASA-Sitzungen und Einbringung fachlicher Empfehlungen zu aktuellen Arbeitsschutzthemen.

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Dokumentation der Betreuungsleistung

Lückenlose Nachweisführung über erbrachte Betreuungsstunden und Inhalte — griffbereit für Behörden, Berufsgenossenschaft oder Audits.

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Kostenlose Erstberatung — wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.

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