Regelmäßige Sicherheitsunterweisungen sind gesetzliche Pflicht — ich gestalte sie praxisnah, verständlich und lückenlos dokumentiert.
Nach §12 Arbeitsschutzgesetz und DGUV Vorschrift 1 müssen Beschäftigte mindestens einmal jährlich sowie bei Bedarf — etwa bei neuen Tätigkeiten, Arbeitsmitteln oder nach Unfällen — sicherheitsrelevant unterwiesen werden. Reine Pflichtübungen bringen dabei wenig: Unterweisungen wirken erst, wenn sie verstanden und im Arbeitsalltag angewendet werden.
Ich führe Unterweisungen praxisnah und zielgruppengerecht durch — für Führungskräfte, Beschäftigte und alle, die einen betrieblichen Sonderauftrag übernehmen.
Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Unterweisung zu allgemeinen und arbeitsplatzbezogenen Sicherheitsthemen.
Zusätzliche Unterweisung bei neuen Mitarbeitern, neuen Maschinen, veränderten Abläufen oder nach einem Unfallereignis.
Unterschiedliche Schwerpunkte für Führungskräfte, gewerbliche Mitarbeiter und Verwaltung — verständlich statt generisch.
Kurze, prägnante Einheiten mit konkreten Beispielen aus Ihrem Betrieb statt trockener Theorie.
Teilnahmenachweise und Protokolle, die im Prüfungsfall sofort vorgelegt werden können.
Kostenlose Erstberatung — wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.